Unternehmer, Deutschlandticket und Kapitalanleger | Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft Februar 2024

Überblick

In der aktuellen Ausgabe Februar 2024 aus „Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft“ sind die nachfolgenden Themen relevant:

 

Istbesteuerung: Wann gilt ein überwiesenes Entgelt als vereinnahmt?

Unternehmer unterliegen umsatzsteuerlich im Regelfall der sogenannten Sollbesteuerung, so dass die Umsatzsteuer auf ihre Umsätze bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem sie ihre Leistungen ausführen. Unerheblich ist bei dieser Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, ob der Unternehmer das Entgelt von seinem Kunden bereits erhalten hat. Er muss die Umsatzsteuer also vorfinanzieren, wenn der Geldeingang nicht zeitgleich mit der Leistungserbringung erfolgt, dies strapaziert seine Liquidität. Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, kann das Finanzamt einem Unternehmer auf Antrag gestatten, die Umsatzsteuer nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten zu berechnen (sogenannte Istbesteuerung).

Deutschlandticket darf steuerfrei überlassen werden.

Damit Arbeitnehmer ihren Arbeitsweg nicht mit dem privaten Pkw, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, hat der Gesetzgeber  eine Steuerbefreiung geschaffen, die für Arbeitgeberzuschüsse zum Erwerb entsprechender  Fahrkarten gilt. Steuerfrei ist auch das kostenlose oder verbilligte Überlassen solcher Tickets durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Wichtig ist, dass diese Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Kaptialanleger: Bis zu welcher Höhe ausländische Quellensteuer anzurechnen ist

Wenn Sie in Deutschland Zinsen erhalten, zieht die Bank schon automatisch Kapitalertragsteuer ab. Erhalten Sie in einem anderen Land Zinsen, wird dort in der Regel ebenfalls eine Steuer einbehalten. Da Sie diese ausländischen Zinsen auch in Deutschland versteuern müssen, käme es in einem solchen Fall zu einer doppelten Steuerzahlung. Um das zu vermeiden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die regeln, welches Land besteuern darf und, falls beide besteuern dürfen, wie die doppelte Steuer  kompensiert wird. Dies erfolgt zum Beispiel
durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die  zu zahlende deutsche Steuer. Das Finanzgericht Münster (FG) musste im Streitfall entscheiden, bis zu welcher Höhe die Anrechnung möglich war.

Lesen Sie darüber in der angehängten PDF.