Grundsteuerreform, Spendenabzug und Fimenbike | Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft März 2024

Überblick

In der aktuellen Ausgabe März 2024 aus „Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft“ sind die nachfolgenden Themen relevant:

 

Firmen-Bike: Steuerfreiheit auch für fest verbautes Zubehör

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern lohnsteuerfrei Fahrräder oder E-Bikes überlassen, sofern dieser Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Geht die Überlassung des Dienstfahrrads mit einer Lohnkürzung einher, kommt die Steuerbefreiung also nicht zum Tragen. In diesem Fall lässt sich aber von einer abgesenkten Bemessungsgrundlage für die Vorteilsversteuerung profitieren.

 

Grundsteuerreform: Verbände unterstützen Musterklagen

Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und der Verband Haus & Grund Deutschland unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen wollen. In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden mittlerweile die ersten Klagen eingereicht (Verfahren beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg sowie beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz). Mit den beiden Musterklagen lassen die Verbände prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist.

 

Spendenabzug: Gutes Tun und Steuern sparen

Spenden und Mitgliedsbeiträge an eine steuerbegünstigte Körperschaft im Inland oder EU-/EWR-Ausland lassen sich mit bis zu 20 % des eigenen Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehen und mindern so die eigene Einkommensteuerlast. Wird die 20-%-Grenze überschritten, geht die milde Gabe steuerlich aber nicht verloren, denn der steuerlich nicht ausgenutzte Spendenteil kann über einen Vortrag im nachfolgenden Jahr abgezogen werden. Damit die Spende vom Finanzamt anerkannt wird, muss sie der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder anderer als besonders förderungswürdig anerkannter Zwecke dienen.

 

Lesen Sie darüber in der angehängten PDF.