Ferienimmobilien, Homeoffice und Dienstwagen | Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft Januar 2024

Überblick

In der aktuellen Ausgabe Januar 2024 aus „Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft“ sind die nachfolgenden Themen relevant:

Ferienimmobilien: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer muss der steuerliche Gewinn des Gewerbebetriebs zunächst um verschiedene gewerbesteuerliche Hinzurechnungen erhöht und um gewerbesteuerliche Kürzungen vermindert werden, so dass sich am Ende der Gewerbeertrag ergibt die maßgebliche Rechengröße für die weitere Gewerbesteuerermittlung. Hinzuzurechnen ist beispielsweise ein Teil der Miet- und Pachtzinsen, die ein Gewerbetreibender für die Benutzung von fremden unbeweglichen Wirtschaftsgütern (z.B. Gebäuden) zahlt.

Wegen Homeoffice: Umzugskosten absetzbar sein

Keine Lust mehr auf Homeoffice am Küchentisch? Viele Berufstätige mit kleinen Wohnungen haben während der Corona-Pandemie gemerkt, dass sie durch die Arbeit von zu Hause
aus plötzlich einen erheblich höheren Platzbedarf haben.

Dienstwagen: Wechsel der Berechnungsmethode kann Steuern sparen

Immer zu Jahresbeginn können Arbeitnehmer mit Dienstwagen entscheiden, wie der geldwerte Vorteil für die private Nutzung berechnet werden soll – pauschal oder anhand der tatsächlichen
Nutzung. Im Nachhinein können Sie die gewählte Berechnungsart auch noch in Ihrer Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres ändern. Dieser Schritt lohnt häufig, wenn man beispielsweise aufgrund von wenigen aufgezeichneten Privatfahrten steuerlich doch besser mit dem Fahrtenbuch als mit derPauschalberechnung fährt. Wer von der pauschalen auf die
tatsächliche Nutzung wechseln will, muss ein Fahrtenbuch mit lückenloser und ganzjähriger Dokumentation aller Fahrten führen.

Lesen Sie darüber in der angehängten PDF.