Überblick
In der aktuellen Ausgabe Oktober 2023 aus “Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft” sind die nachfolgenden Themen relevant:
PV-Anlage als Handwerkerleistung absetzen
Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind seit 2022 einkommensteuerbefreit. Seit 2023 entfällt beim Kauf der Anlagen zudem die Umsatzsteuer.
Wer eine steuerbefreite Anlage betreibt, kann die anfallenden Kosten zwar nicht mehr als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, es eröffnet sich für ihn dann aber eine andere Steuersparmöglichkeit: Die Kosten für die Installation, Wartung und Reparatur der Anlage können mit maximal 6.000 € pro Jahr als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden
Online-Finanztrainings sind nicht absetzbar
Die Finanzbehörde Hamburg hat nun klargestellt, dass Kryptoanleger die Kosten für Online-Finanztrainings nicht von ihren Gewinnen absetzen dürfen – weder als Anschaffungsnebenkosten noch als Veräußerungskosten.
Schnell droht ein Verspätungszuschlag
Wenn eine Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben wird, gibt es hinsichtlich der Verspätungszuschläge seit dem Veranlagungsjahr 2018 strengere Regelungen. Früher konnte das Finanzamt noch im Rahmen seines Ermessens darüber entscheiden, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird oder nicht. Hat es nun tatsächlich keinen Spielraum mehr?
Lesen Sie darüber in der angehängten PDF.