Folgende Neuerungen und Entscheidungen könnten von Interesse für Sie sein:
Grundlagen: Was bedeutet „abgabenbegünstigt“ bei Gehaltsextras?
Kleine Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter – steuerfrei bis zu bestimmten Grenzen.
Beihilfen z. B. bei Krankheitskosten.
Dienstfahrräder – ökologisch und steuerlich attraktiv.
Essenszuschüsse/Restaurantschecks – lohnsteuerfrei möglich.
Fahrtkostenzuschüsse für den Arbeitsweg.
Firmenwagen – nicht steuerfrei, aber lohnend bei richtiger Gestaltung.
Gesundheitsleistungen, etwa Vorsorgeuntersuchungen.
Sachbezugsgutscheine – monatlich bis 50 € lohnsteuerfrei.
Jobtickets für den ÖPNV.
Kindergartenzuschüsse – lohnsteuerfrei bei direkter Zahlung.
Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit.
Mitarbeiterbeteiligungen – bis 2.000 € jährlich steuer- und sozialabgabenfrei.
Private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte.
Reisekostenersatz nach gesetzlicher Regelung.
Unentgeltliche Parkplatzgestellung.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit – steuerfrei im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.
Blättern Sie für weitere Informationen durch unsere aktuelle Ausgabe Gehaltsextras 2025 aus „Steuern im Blick“. Sie können die PDF auch gern herunterladen.