Steuern im Blick Mai 2025 Sonderausgabe Gehaltsextras

Folgende Neuerungen und Entscheidungen könnten von Interesse für Sie sein:

  1. Grundlagen: Was bedeutet „abgabenbegünstigt“ bei Gehaltsextras?

  2. Kleine Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter – steuerfrei bis zu bestimmten Grenzen.

  3. Beihilfen z. B. bei Krankheitskosten.

  4. Dienstfahrräder – ökologisch und steuerlich attraktiv.

  5. Essenszuschüsse/Restaurantschecks – lohnsteuerfrei möglich.

  6. Fahrtkostenzuschüsse für den Arbeitsweg.

  7. Firmenwagen – nicht steuerfrei, aber lohnend bei richtiger Gestaltung.

  8. Gesundheitsleistungen, etwa Vorsorgeuntersuchungen.

  9. Sachbezugsgutscheine – monatlich bis 50 € lohnsteuerfrei.

  10. Jobtickets für den ÖPNV.

  11. Kindergartenzuschüsse – lohnsteuerfrei bei direkter Zahlung.

  12. Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit.

  13. Mitarbeiterbeteiligungen – bis 2.000 € jährlich steuer- und sozialabgabenfrei.

  14. Private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte.

  15. Reisekostenersatz nach gesetzlicher Regelung.

  16. Unentgeltliche Parkplatzgestellung.

  17. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit – steuerfrei im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.

Blättern Sie für weitere Informationen durch unsere aktuelle Ausgabe Gehaltsextras 2025 aus „Steuern im Blick“. Sie können die PDF auch gern herunterladen.