Folgende Neuerungen und Entscheidungen könnten von Interesse für Sie sein:
Zusammenfassung der Neuerungen – Juni 2025
Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD: Ab 1.1.2026 soll die Entfernungspauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen; ebenfalls geplant ist die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf dauerhaft 7 % .
Handwerkerleistungen im Ausland: Die Verweigerung der Steuerermäßigung für Immobilien in der Schweiz könnte europarechtswidrig sein.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Die Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln bleibt zulässig.
Umzugskosten: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, um ein Arbeitszimmer einzurichten, kann dafür keine Werbungskosten geltend machen.
Säumniszuschläge: Ein Zinssatz von 12 % pro Jahr wird seit März 2022 nicht mehr beanstandet.
Verrechnungspreise: Unternehmen müssen bei Betriebsprüfungen eine neue sogenannte Transaktionsmatrix zu grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen vorlegen .
Photovoltaik und Mieterstrom: Die Stromlieferung durch Vermieter aus PV-Anlagen gilt als umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung; Vorsteuerabzug ist dadurch möglich.
Leiharbeit: Die Frage, ob Leiharbeiter beim Entleiher eine erste Tätigkeitsstätte haben, wird aktuell vom Bundesfinanzhof geprüft.
Wissenschaftliches Preisgeld: Solche Prämien gelten nur als Arbeitslohn, wenn sie für Leistungen beim eigenen Dienstherrn verliehen werden.
Sozialversicherung: Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadträte ist beitragspflichtig, entschied das Landessozialgericht NRW .
Blättern Sie für weitere Informationen durch unsere aktuelle Ausgabe Juni 2025 aus „Steuern im Blick“. Sie können die PDF auch gern herunterladen.