Steuern im Blick April 2025

Folgende Neuerungen und Entscheidungen könnten von Interesse für Sie sein:

Ein nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent darf Fahrtkosten zur Universität als Reisekosten steuerlich geltend machen, da diese als Werbungskosten im Rahmen einer Zweitausbildung anerkannt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern warnt aktuell vor betrügerischen E-Mails mit gefälschten Zahlungsaufforderungen. Beim Immobilienkauf mit Renovierungsbedarf sollten Eigentümer anschaffungsnahe Herstellungskosten vermeiden, um steuerliche Nachteile zu umgehen. Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Zahlungen im Rahmen des „Heimfalls“ eines Erbbaurechts zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Das Bundesfinanzministerium hat zur E-Bilanz klargestellt, dass ab 2025 auch unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden übermittelt werden müssen. Berufsgeheimnisträger dürfen Mandantennamen im Fahrtenbuch schwärzen, wenn dies dem Schutz der Vertraulichkeit dient. Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein einmal ausgeübtes Wahlrecht zur Gewinnermittlungsart bindend ist. Geschäftsführer ohne geregelte Arbeitszeit im Vertrag haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Die Fälligkeitstermine für Steuern und Sozialabgaben im April 2025 sind u.a. der 10. und der 28. April. Zudem hat sich die Rechtsprechung zur Verteilung von Leasingsonderzahlungen bei Reisekosten geändert. Schließlich kann bei beantragter Forschungszulage die Steuer-Vorauszahlung entsprechend herabgesetzt werden.

Blättern Sie für weitere Informationen durch unsere aktuelle Ausgabe April 2025 aus „Steuern im Blick“.

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