Überblick
In der aktuellen Ausgabe Juli 2023 aus “Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft” sind die nachfolgenden Themen relevant:
Betriebsausgaben für Freiberufler
Wer hauptberuflich als selbständiger Schriftsteller oder Journalist arbeitet oder im Nebenberuf einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Nebentätigkeit nachgeht (auch Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeit), darf seine Betriebsausgaben mit festgelegten Pauschalen abziehen.
Wie das Bundesfinanzministerium diese Pauschalen nun ab 2023
angehoben habt, lest ihr in der angehängten PDF-Datei.
Wie sich der Nettolohn optimieren lässt
Arbeitgeber können ihrer Belegschaft geldwerte Zusatzleis tungen gewähren, die im Gegensatz zum regulären Arbeitslohn steuerlich begünstigt werden oder sogar komplett steuerfrei
sind. Hiervon können beide Arbeitsparteien profitieren – von der Zahlung kommt dann ein höheres Netto im Geldbeutel des Arbeitnehmers an als bei einer regulären Gehaltserhöhung. Die Möglichkeiten im Überblick finden sie in der angehängten PDF-Datei.
Arbeiten im Garten abrechnen, aber wie?
Privathaushalte können die Kosten für Handwerker, Gärtner etc. mit 20 % der anfallenden Lohnkosten in der Einkommensteuerer klärung abziehen. Der Steuerbonus wird aber nur gewährt, wenn die erbrachten Leistungen im Haushalt oder auf dem Grund-
stück ausgeführt werden. Begrenzt ist der Steuerbonus durch
drei Höchstbeträge, die Sie in der angehängten PDF finden.