Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft mit Beiträgen zu Freistellungsaufträgen, Gutscheinen und Krankheitskosten | Mai 2023

Überblick

In der aktuellen Ausgabe Mai 2023 aus “Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft” sind die nachfolgenden Themen relevant:

Freistellungsaufträge überprüfen

Inländische Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Abgeltungsteuer von 25 % auf private Kapitalerträge einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Anlegern steht allerdings ein jährlicher Sparerpauschbetrag zu, bis zu dessen Höhe vom Steuereinbehalt abgesehen wird.

Der Pauschbetrag wurde zum 01.01.2023 von 801 € auf 1.000 € pro Person erhöht.
Zusammenveranlagten Personen steht der doppelte Betrag zu, ab 2023 also 2.000 €.

EUGH zur Ausgabe von Gutscheinen an Mitarbeiter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Ausgabe von Gutscheinen an Mitarbeiter zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung führt. Wenn der sich aus der Gutscheinausgabe für die Mitarbeiter ergebende Vorteil im Vergleich zum Vorteil des Unternehmens von untergeordneter Bedeutung ist, dann ist keine Eigenverbrauchsbesteuerung
vorzunehmen, so die Urteilsbegründung.

Welche Nachweise das Finanzamt bei Krankheitskosten verlangt

Ähnlich wie bei den Werbungskosten so stellt sich auch bei den außergewöhnlichen Belastungen alljährlich im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung die Frage, wasvabziehbar ist und welche Belege erforderlich sind, damit der Abzug gelingt. Wer Arztbesuche, Krankenhaus-aufenthalte oder Medikamente aus eigener Tasche zahlt, kann die Kosten häufig als außergewöhnliche Belastungen in seiner Einkommensteuererklärung abrechnen. Als Faustregel gilt hier: Je lockerer von außen betrachtet der Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Kosten und der Krankheit erscheint, desto strenger sind die Nachweispflichten, die der Fiskus vom Steuerzahler einfordert. 

Lesen Sie mehr in der PDF, die Sie hier kostenlos herunterladen können.